PERSONALFRAGEBOGEN (zum Zustellervertrag)

Bitte füllen Sie diese Checkliste aus und senden Sie es an uns. Wir werden uns bei Ihnen melden, sobald wir in Ihre Daten verarbeitet haben. Bitte haben Sie Verständnis, wenn dies nicht unmittelbar nach der Bewerbung der Fall ist.

    1. Persönliche Angaben:
















    SEPA-Bankdaten



    Steuer-/Sozialversicherungsangaben:



    Fügen Sie bitte folgende Dokumentkopien an:
    Sozialversicherungsausweis
    Steueridentifikationsnummernachweis


    2. Angaben zur gesetzlichen Krankenversicherung:

    Ich bin in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert
    Nein, privat versichert bei ... (Nachweis für private Versicherung zwingend einreichen!)Ja, bei ...Familienversichert bei ... 3. Status bei Beginn der Beschäftigung: 3. Status bei Beginn der Beschäftigung: Es besteht/bestanden im laufenden Kalenderjahr ein oder mehrere Beschäftigungsverhältnis(se) bei einem/mehreren Arbeitgeber(n): neinja, ich übe/übte in diesem Kalenderjahr folgende Beschäftigung(en) aus

    Beschäftigungsdaten:

    Beschäftigungsverhältnis 1:
    Beschäftigt von bis


    Minijob geringfügig entlohntMinijob kurzfristig entlohntnicht geringfügig entlohnt

    Beschäftigungsverhältnis 2:
    Beschäftigt von bis


    Minijob geringfügig entlohntMinijob kurzfristig entlohntnicht geringfügig entlohnt

    Beschäftigungsverhältnis 3:
    Beschäftigt von bis


    Minijob geringfügig entlohntMinijob kurzfristig entlohntnicht geringfügig entlohnt

    Bei Addition der Bruttoarbeitsentgelte aus der/den bereits ausgeübten, geringfügig entlohnten Beschäftigung(en) und der von diesem Fragebogen betroffenen, geringfügig entlohnten Beschäftigungen ergibt sich ein Betrag, der regelmäßig 450 Euro im Monat übersteigt.

    janein

    Anmerkung: Eine kurzfristige - für den Arbeitnehmer sozialabgabefreie, jedoch steuerpflichtige - Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Jahres auf max. 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

    Die REGIO PRESSEVERTRIEB GmbH ist zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitnehmers verpflichtet. Der Arbeitnehmer muss REGIO PRESSEVERTRIEB GmbH die dazu erforderlichen Angaben machen und die entsprechenden Unterlagen vorlegen (§28 o SGB IV). Erteilt der Arbeitnehmer diese Auskünfte nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder legt er die entsprechenden Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor, begeht er eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit (§111 Abs. 1 Nr. 4 SGB IV.) Der Personalfragebogen ist dem jeweiligen Arbeitgeber auszuhändigen. Sollte die REGIO PRESSEVERTRIEB GmbH aufgrund falscher Angaben Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen, fordert sie diese vom Zusteller zurück.

    Ich versichere hiermit, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich verpflichte mich, meinem Arbeitgeber alle Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

    ---

    Kasinostr. 28-30
    53840 Troisdorf

    mail@regio-pressevertrieb.de

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